Katastervermessungen und Abmarkung dürfen im Freistaat Sachsen nur durch die im Freistaat zugelassenen "Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbV)" (Liste) ausgeführt werden. (§2 Abs.5 Sächsisches Vermessungs-und Geobasisinformationsgesetz-SächsVermGeoG vom 29.01.2008)
Der Vermessungsingenieur Gert Rudl führt seit 1989 mit einer Meßberechtigung und seit1999 als ÖbV hoheitliche Katastervermessungen im Freistaat Sachsen durch.
Zur Katastervermessung gehören:
- Flurstückszerlegung (Bildung von Flurstücken)
- Grenzwiederherstellung auf Antrag
- Gebäudeaufnahme (§6 Abs. 3 SächsVermGeoG)
- Vermessung langestreckter Anlagen (z.B. Straßen oder Flüsse)
- Abmarkung von Grenzpunkten
Die Kosten für Katastervermessung und Abmarkung sind in der Sächsischen Vermessungskostenordnung-SächsVermKoVO verbindlich für alle ÖbV festgeschrieben.
Der "Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur" steht für die individuelle Beratung in seinen Büroräumen zu den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung zur Verfügung.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr



Katastervermessung
