Vermessungsbüro Gert Rudl

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur - Land Sachsen

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start Katastervermessung

Drucken

Katastervermessungen und Abmarkung dürfen im Freistaat Sachsen nur durch die im Freistaat zugelassenen "Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbV)" (Liste) ausgeführt werden. (§2 Abs.5 Sächsisches Vermessungs-und Geobasisinformationsgesetz-SächsVermGeoG vom 29.01.2008)

Der Vermessungsingenieur Gert Rudl führt seit 1989 mit einer Meßberechtigung und seit1999 als ÖbV hoheitliche Katastervermessungen im Freistaat Sachsen durch.

Zur Katastervermessung gehören:

  • Flurstückszerlegung (Bildung von Flurstücken)
  • Grenzwiederherstellung auf Antrag
  • Gebäudeaufnahme (§6 Abs. 3 SächsVermGeoG)
  • Vermessung langestreckter Anlagen (z.B. Straßen oder Flüsse)
  • Abmarkung von Grenzpunkten

Die Kosten für Katastervermessung und Abmarkung sind in der Sächsischen Vermessungskostenordnung-SächsVermKoVO verbindlich für alle ÖbV festgeschrieben.

Der "Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur" steht für die individuelle Beratung  in seinen Büroräumen zu den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung zur Verfügung.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr

 

 

Katastervermessung